Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fermatop GmbH
Allgemeine Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für das zwischen der FERMATOP GmbH (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt) und natürlichen und juristischen Personen (kurz „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossene gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst, wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter www.fermatop.com eingesehen und abgerufen werden. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn wir diesen schriftlich oder firmenmäßig gefertigt zugestimmt haben und gelten ausschließlich für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte. Geschäftsbedingungen des Kunden werden deshalb auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragsabschluss
Von der FERMATOP GmbH erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Das Gleiche gilt für nachträgliche Vertragsänderungen.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind jedenfalls freibleibend und unverbindlich.
Die Angebotsunterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese befinden sich im urheberrechtlichen Eigentum von FERMATOP GmbH und sind auf Verlangen umgehend an uns zurückzustellen. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Bei vom Auftraggeber gewünschten Vertragsänderungen werden daher die hierdurch entstehenden Kosten nach Aufwand dem Auftraggeber gesondert verrechnet.
Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Die im Anbot von FERMATOP GmbH angegebenen Preise stellen unverbindliche Nettopreise ab Lager Stegersbach dar, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Übernahme der Ware gehen die Kosten und Gefahren des Transports auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche im Anbot nicht angeführten, jedoch zu zahlenden Gebühren, öffentliche Abgaben, Steuern, Frachten, Zölle sowie allfällige Erhöhungen, die im Zusammenhang mit der beauftragten Lieferung stehen, zu zahlen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.
Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das vom Auftragnehmer zu nennende Konto zu überweisen. Die Rechnung gilt erst dann als beglichen, wenn der Auftragnehmer über sämtliche vertraglich vereinbarten Zahlungen (Gesamtbetrag) auf seinem Konto verlustfrei verfügen kann. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen. Aus diesem Grund kann er auch fällige Zahlungen nicht aufgrund behaupteter Gegenansprüche zurückhalten. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem allgemeinen Basiszinssatzes. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen darüber hinaus allfällig gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u. a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Kommt der Auftraggeber im Rahmen anderer mit dem Auftragnehmer bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Auftrag bis zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem anderen Auftrag durch den Auftraggeber einzustellen.
Lieferungsbedingungen
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Die im Anbot enthaltenen Liefer- und Leistungstermine stellen Annäherungswerte dar und werden nur eingehalten, wenn die bestellte Ware vollständig bezahlt wurde.
Wird der Beginn der Leistungsausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben, ohne, dass der Auftragnehmer dadurch in Verzug gerät.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
Liegt eine Verzögerung der Leistung vor, die in die Sphäre des Auftraggebers fällt, so hat der Auftraggeber sämtliche hierdurch entstandenen Kosten zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, rechtlicher oder wirtschaftlicher Unmöglichkeit o.ä. vor und ist eine diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstiger vergleichbarer Ereignisse, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, auf den Ablauf jenes Zeitraums, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus das Recht, bei zwingenden Gründen, insbesondere andauernder höherer Gewalt oder rechtlicher oder wirtschaftlicher Unmöglichkeit, ganz oder teilweise vom Auftrag zurück zu treten und dem Auftraggeber den bisher geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen.
Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde.
Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
Schadenersatz
Unsere Haftung aus Schadenersatz oder sonstigen Rechtsgrundlagen ist in jedem Fall auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Soweit der Kunde Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, wird die Haftung des Auftragnehmers jedenfalls auf die durch die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen entstandenen Nachteile des Auftraggebers, wie z.B. auf die Erhöhung der Versicherungsprämien, beschränkt.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für von uns gelieferter und vollständig bezahlter Ware beträgt 2 Jahre ab Übergabe. Dem Auftragnehmer ist im Falle des Vorliegens eines Gewährleistungsmangels jedenfalls die Möglichkeit zur Verbesserung in angemessener Frist einzuräumen. Erst, wenn eine Behebung des Mangels nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber eine Preisminderung oder einen Austausch der Sache fordern, wobei hier die Wahl nicht beim Auftraggeber liegt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind jedenfalls Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, um erfolgreich seine Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu können, allfällige Mängel unverzüglich nach Lieferung schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen, widrigenfalls Gewährleistungsansprüche verfallen.
Alle darüber hinausgehenden Ansprüche aus Gewährleistung, Schadensersatz, Vermögensschäden und dergleichen sind, soweit gesetzlich möglich, ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden und vorliegende Mängel, welche durch unsachgemäße Behandlung, Montage oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, entstanden sind. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
Spätestens 14 Tage nach Fertigstellung aller Lieferungen und Leistungen gelten diese als abgenommen, wenn von den Vertragspartnern nicht explizit ein Abnahmeprotokoll eingefordert wird.
Wir haften nicht für höhere Gewalt: Wenn wir durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen – wie z.B. Energie- oder Rohstoffmangel – an der Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert werden, so werden wir von diesen Verpflichtungen frei.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen samt allen Nebenverbindlichkeiten (z.B. Zinsen, Kosten) das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich bereits jetzt, sämtliche erforderlichen Schritte zu setzen bzw Unterschriften zu leisten, um den Eigentumsvorbehalt in allfällige Register eintragen zu können.
Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware an einen Dritten, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt weiter. Er darf die Ware jedoch vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weder einem Dritten verpfänden, sicherungsübereignen oder auf sonstige Weise zugunsten eines Dritten belasten. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörender Waren, überträgt uns bereits jetzt der Auftraggeber sein Eigentum im Umfang des Wertes der Eigentumsvorbehaltsware an dem neuen Bestand der Sache.
Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist die Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich an den Auftragnehmer herauszugeben und berechtigt den Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag. Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien das sachlich und örtlich für den Sitz der FERMATOP GmbH zuständige Gericht. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.
Datenschutz
Wir speichern zur Bearbeitung und Ausführung Ihres Auftrages Ihre Adresse und die auftragsbezogenen Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, E-Mailadresse und Telefon-/Faxnummer). Wir verpflichten uns selbstverständlich zu einem umfassenden Schutz Ihrer persönlichen Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Darüber hinaus sichern wir Ihnen zu, Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sondern sie nur bei unseren Logistik-, und Verarbeitungsdienstleistern und für eigene Marketingzwecke zu verwenden.
Salvatorische Klausel
Wenn Teile dieser Bedingungen unwirksam werden, wird die Gültigkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche – wirksame – Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
Stand 10.01.2018